Telematikinfrastruktur

Ich werde mich neu niederlassen. In welchem Zeitraum muss ich an die TI angeschlossen sein?

von Mathias Heinicke
  • 18. Oktober 2019

Für neu zugelassene Kolleginnen und Kollegen gibt es im SGB-V keine Einführungsfristen.
Sie müssen sich also im selben Quartal ihrer Niederlassung an die TI anschließen und das VSDM durchführen.

Über den Autor

Mathias Heinicke

Seit 2015 Mitglied des bvvp, seit 2018 im Bundesvorstand aktiv. Mit eigener Kassenzulassung in Stuttgart und Schwäbisch Gmünd tätig, Beisitzer im Vorstand des Regionalverbandes Nordwürttemberg. Ich engagiere mich im im BFA der KV Baden-Württemberg und in der Kammer Baden-Württemberg.

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