Telematikinfrastruktur

Zum 01.01.2020 sollen die Erstattungen sinken. Was ist zu tun?

von Mathias Heinicke
  • 18. Oktober 2019

Die sinkenden Erstattungen betreffen Sie nur, wenn Sie aktuell noch nicht an die TI angeschlossen sind.
Wenn Ihr Systemhaus einen Installationstermin nach dem 1.1.2020 nennt, dann sollten Sie den vom Systemhaus bei der Bestellung benannten Preis für das TI-Paket mit der Erstattung ab Januar abgleichen. Ergeben sich hier Differenzen, sollten Sie auf einem Installationstermin in 2019 oder einer Preisanpassung bestehen.

Hintergrund: Die Erstattung richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt der Bestellung, sondern nach dem Datum des ersten VSDM.

Über den Autor

Mathias Heinicke

Seit 2015 Mitglied des bvvp, seit 2018 im Bundesvorstand aktiv. Mit eigener Kassenzulassung in Stuttgart und Schwäbisch Gmünd tätig, Beisitzer im Vorstand des Regionalverbandes Nordwürttemberg. Ich engagiere mich im im BFA der KV Baden-Württemberg und in der Kammer Baden-Württemberg.

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